Dienstag, 9. Februar 2010

Jugend Amt in der Rhein Neckar Region gefährdet Kindswohl

Da braucht man ein mal das Jugend Amt, weil es die Situation erzwingt, und man bekommt in Sachen zugesicherte Hilfe irgend wie gar nicht!
•Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
•Tagespflege (§ 23 SGB VIII),
•Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
das sind drei Aspekte, die absolut nicht angesagt sind, statt dessen derbstes 'Reinpfuschen' was absolut nicht im Sinne der Kinder ist.
Obwohl ein gericht hier schon einmal das Jugend Amt zurechtgewiesen hat, indem es den Antrag des Jugend Amtes zurückwies, macht das mit seiner destruktiven 'Arbeit' weiter, ohne auch nur im Ansatz die Interessen des Kindesvaters zu berücksichtigen, was nach Akteneinsicht sogar erwiesen ist.

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